Was ist der Unterschied zwischen einem Netznutzungs- und Energieliefervertrag?
Der Netznutzungsvertrag wird für die Instandhaltung der Leitungen und Zähler im Strom- bzw. Gasnetz, und deren Ablesung abgeschlossen.
Der Energieliefervertrag wird für die Lieferung von Energie zu Ihrem Objekt (Wohnung, Haus, etc.) bei einem Energielieferanten abgeschlossen und zum vereinbarten Tarif verrechnet.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Strom- bzw. Erdgastarife.