Ich ziehe in eine neue Wohnung ein ‑ wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?
Für eine Ummeldung auf Ihren Namen ist eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen.
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