Privat

Ich beziehe den Sozialtarif (gestützter Strompreis) – soll ich trotzdem das aktuelle Angebot abschließen?

Aktualisiert am 06.07.2026

Auch wenn Sie derzeit den gestützten Strompreis erhalten, kann sich das Angebot für Sie lohnen. Warum ist das so? Sollte der gestützte Preis künftig wegfallen, profitieren Sie weiterhin von einem rabattierten Verbrauchspreis und sind vor Preissteigerungen geschützt.

Wichtig zu wissen: Der Sozialtarif ist kein eigener Tarif. Sie behalten Ihren gewählten Stromtarif und bekommen darauf eine Vergünstigung. Der gestützte Strompreis gilt nur während Ihrer OBS-Befreiung. Endet die Befreiung oder wird sie nicht verlängert, zahlen Sie wieder den regulären Preis Ihres gewählten Tarifs.

War diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Ähnliche Artikel

Was ist der Sozialtarif (gestützter Preis)?  

Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.  

Zur Detailseite

Was muss ich tun, um den Sozialtarif (gestützter Strompreis) zu erhalten?

Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen für den gestützten Strompreis erfüllen, müssen Sie nichts weiter tun. Der gestützte Strompreis wird automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt, solange Sie anspruchsberechtigt sind. 

Zur Detailseite

Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen? 

Der Rabatt gilt für alle – sowohl für Bestandskund*innen als auch für Neukund*innen. Wichtig ist: Der Tarif muss mit einer Vertragsbindung von 12 Monaten abgeschlossen werden.

Zur Detailseite
Ich beziehe den Sozialtarif (gestützter Strompreis) – soll ich trotzdem das aktuelle Angebot abschließen? - Wien Energie