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Was ist der Sozialtarif (gestützter Preis)?  

Aktualisiert am 10.03.2026

Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.  

Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – kann vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden. 

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