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Wie wird der Sozialtarif verrechnet, wenn ich den Energielieferanten wechsle? 

Aktualisiert am 10.03.2026

Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert dann den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif. 

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Kann sich durch den Sozialtarif der Abrechnungszeitraum ändern?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie derzeit monatliche Rechnungen auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erhalten, kann Ihr Stromlieferant bei Gewährung des Sozialtarifs auf eine Jahresabrechnung mit Teilzahlungsbeträgen umstellen. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung im ElWG: Mit der Gewährung des Sozialtarifs entfällt laut ElWG die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Abrechnung und Jahresabrechnung.

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