Was ist der Sozialtarif (gestützter Preis)?
Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.
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