Privat

Wie kann ich meinen Strom- bzw. Gasvertrag auf die*den Nachmieter*in ummelden?

Aktualisiert am 18.06.2025

Eine direkte Übernahme des Energieliefervertrages ist nicht möglich. Sie können uns aber jederzeit Ihre neue Adresse für die Zusendung Ihrer Endabrechnung über das Kontaktformular bekanntgeben. 

Die Nachmieter*innen können den Energieliefervertrag auch gerne unter "Kund*in werden" abschließen.   

Mehr Infos zur An- und Ummeldung finden Sie unter "Wie melde ich Strom und Gas an?"

Wichtig: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Das An- und Abmeldedatum muss in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie bei Abmeldungen die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen.   

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Strom & Gas ummelden auf die Nachmieter*innen » So geht's