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Wie melde ich Fernwärme ab?

Aktualisiert am 15.05.2026

Für die Abmeldung von Fernwärme gibt's je nach Grund mehrere Möglichkeiten: Umzug oder Absperrung wegen vorzeitiger Kündigung.

1. Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus?

In der Regel werden Abmeldungen bei Auszug sowie Ummeldungen auf Nachmieter*innen direkt von den Eigentümer*innen bzw. Hausverwaltungen erledigt. Das bedeutet: Sie brauchen Fernwärme nicht zusätzlich bei uns ab- oder ummelden.

Wenn Sie Ihre Abmeldung lieber selbst in die Hand nehmen möchten, benötigen wir dafür eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümer*innen. Erst danach können wir Ihre Abmeldung erledigen.

Für die Schlussrechnung können Sie unserem Kund*innenservice jederzeit Ihre neue Adresse bekanntgeben. Für die Endablesung wenden Sie sich bitte direkt an die Ablesefirma ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem).

Wichtige Informationen rund um die Abmeldung

  • Für die Endablesung muss das Datum vom Mietende bekannt sein. 
  • Eine direkte Ummeldung auf Ihre neue Adresse ist bei einem Umzug technisch leider nicht möglich. Für Ihre neue Adresse müssen Sie daher eine eigene Anmeldung machen – unser Kund*innenservice unterstützt Sie dabei gerne.
  • Die Abmeldung von Fernwärme bei einem Auszug/Umzug ist selbstverständlich kostenlos.

Tipp: Lesen Sie im Falle eines Umzuges gemeinsam mit den Eigentümer*innen und den neuen Mieter*innen den Fernwärme Zählerstand Ihrer alten Wohnung ab und machen Sie zur Dokumentation am besten ein Foto davon. So sind alle am gleichen Stand, wenn es um die Ablesung für die Schlussabrechnung geht. 

2. Sie bleiben in Ihrer Wohnung und möchten Ihren Vertrag vorzeitig kündigen?

Dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung von Ihnen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unseren Kund*innenservice. In diesem Fall fallen extra Kosten für die Sperrung von Heizung und Warmwasser an. Eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung ist nicht erforderlich. 

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