Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?
Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen aus verschiedenen Gründen angedacht.
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Aktualisiert am 01.07.2025
Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen angedacht, die aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Zahlungsschwierigkeiten, keinen regulären Energieliefervertrag für Strom und Erdgas mehr bekommen. Wenn Sie in die Grundversorgung aufgenommen werden, gelten der Strom-Tarif OPTIMA Entspannt plus und der Erdgas-Tarif OPTIMA Entspannt plus. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Wichtig: Wenn Sie die Grundversorgung für beide Produkte (Strom und Erdgas) in Anspruch nehmen, müssen Sie uns je Produkt darüber informieren.
Nein, Fernwärme fällt nicht in die Grundversorgung.