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Wie bekomme ich die Grundversorgung?

Aktualisiert am 01.07.2025

Recht auf Grundversorgung für Strom und Gas:

Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen angedacht, die aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Zahlungsschwierigkeiten, keinen regulären Energieliefervertrag für Strom und Erdgas mehr bekommen. Wenn Sie in die Grundversorgung aufgenommen werden, gelten der Strom-Tarif OPTIMA Entspannt plus und der Erdgas-Tarif OPTIMA Entspannt plus. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Grundversorgung für Strom und Erdgas beantragen:

  1. Um einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen, müssen Sie uns schriftlich darüber informieren. Am einfachsten geht das über unser Kontaktformular.
  2. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf. Danach erhalten Sie ein Schreiben über die Zusage oder Ablehnung der Grundversorgung.
  3. Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie einen Grundversorgungsvertrag unterschreiben und eine Vorauszahlung leisten. Beides erledigen Sie persönlich im Service Treff Spittelau. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem persönlichen Schreiben.
  4. Ab dem vertraglich vereinbarten Termin erhalten Sie nun Strom oder Erdgas zum Grundversorgungstarif.

Wichtig: Wenn Sie die Grundversorgung für beide Produkte (Strom und Erdgas) in Anspruch nehmen, müssen Sie uns je Produkt darüber informieren.

Gibt es die Grundversorgung auch für Fernwärme?

Nein, Fernwärme fällt nicht in die Grundversorgung.

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Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?

Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen aus verschiedenen Gründen angedacht.

Wie bekomme ich eine Strom-/Erdgas-Zwischenabrechnung?

Bitte kontaktieren Sie zuerst den Netzbetreiber Wiener Netze und übermitteln Sie Ihre aktuellen Zählerstände. Auf Basis dieser Daten erstellt der Netzbetreiber eine Zwischenabrechnung, die anschließend an uns weitergeleitet wird. Die Erstellung bzw. Übermittlung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, auf die wir keinen Einfluss haben. Sobald uns die Zwischenabrechnung des Netzbetreibers vorliegt, können wir Ihre Energie-Zwischenabrechnung ausstellen.

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