Privat
Wie bekomme ich die Grundversorgung?
Aktualisiert am 01.07.2025
Recht auf Grundversorgung für Strom und Gas:
Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen angedacht, die aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Zahlungsschwierigkeiten, keinen regulären Energieliefervertrag für Strom und Erdgas mehr bekommen. Wenn Sie in die Grundversorgung aufgenommen werden, gelten der Strom-Tarif OPTIMA Entspannt plus und der Erdgas-Tarif OPTIMA Entspannt plus. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Grundversorgung für Strom und Erdgas beantragen:
- Um einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen, müssen Sie uns schriftlich darüber informieren. Am einfachsten geht das über unser Kontaktformular.
- Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf. Danach erhalten Sie ein Schreiben über die Zusage oder Ablehnung der Grundversorgung.
- Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie einen Grundversorgungsvertrag unterschreiben und eine Vorauszahlung leisten. Beides erledigen Sie persönlich im Service Treff Spittelau. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem persönlichen Schreiben.
- Ab dem vertraglich vereinbarten Termin erhalten Sie nun Strom oder Erdgas zum Grundversorgungstarif.
Wichtig: Wenn Sie die Grundversorgung für beide Produkte (Strom und Erdgas) in Anspruch nehmen, müssen Sie uns je Produkt darüber informieren.
Gibt es die Grundversorgung auch für Fernwärme?
Nein, Fernwärme fällt nicht in die Grundversorgung.
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