Was ist der „obere Referenzwert“?
Der obere Referenzwert ist ein marktbasierter Preis, der angibt, wie hoch der Energiepreis für begünstigte Haushalte maximal für den Verbrauch über 2.900 kWh hinaus sein darf.
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Aktualisiert am 10.03.2026
Der untere Referenzwert ist der gesetzlich festgelegte maximale Energiepreis, den begünstigte Haushalte für ihren Grundbedarf (ein Verbrauchskontingent von 2.900 kWh pro Jahr) bezahlen müssen.
Er beträgt laut Gesetz 6 Cent pro kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe) und wird ab 1. Jänner 2027 jährlich angepasst.
Einfach erklärt:
Bis zu 2.900 kWh pro Jahr zahlt ein begünstigter Haushalt nie mehr als 6 Cent/kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe) – auch wenn der Marktpreis höher wäre.