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Warum wird mein Verbrauch von 2.900 kWh für den Sozialtarif nicht berücksichtigt, obwohl ich berechtigt bin? 

Aktualisiert am 10.03.2026

Die Berücksichtigung der 2900 kWh für den gestützten Strompreis gilt nur für Haushalte mit den Lastprofilen H* und L*. Wenn Ihr Lastprofil beispielsweise ein Nachtstromzähler (U*) ist, fällt es nicht unter diese Regelung. In diesem Fall wird maximal der Obere Referenzwert angewendet, ohne dass das zusätzliche Kontingent von 2.900 kWh berücksichtigt wird. 

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