Privat

Was ist der „obere Referenzwert“? 

Aktualisiert am 10.03.2026

Der obere Referenzwert ist ein marktbasierter Preis, der angibt, wie hoch der Energiepreis für begünstigte Haushalte maximal für den Verbrauch über 2.900 kWh hinaus sein darf. 

Er wird quartalsweise von der Regulierungsbehörde berechnet und veröffentlicht. 

Einfach erklärt: 
Der obere Referenzwert ist der Marktpreis, den begünstigte Haushalte für Strom über 2.900 kWh hinaus maximal zahlen müssen. 

War diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Ähnliche Artikel

Was ist der „untere Referenzwert“? 

Der untere Referenzwert ist der gesetzlich festgelegte maximale Energiepreis, den begünstigte Haushalte für ihren Grundbedarf (ein Verbrauchskontingent von 2.900 kWh pro Jahr) bezahlen müssen. 
Er beträgt laut Gesetz 6 Cent pro kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe) und wird ab 1. Jänner 2027 jährlich angepasst. 

Zur Detailseite

Warum wird mein Verbrauch von 2.900 kWh für den Sozialtarif nicht berücksichtigt, obwohl ich berechtigt bin? 

Die Berücksichtigung der 2900 kWh für den gestützten Strompreis gilt nur für Haushalte mit den Lastprofilen H* und L*. Wenn Ihr Lastprofil beispielsweise ein Nachtstromzähler (U*) ist, fällt es nicht unter diese Regelung. In diesem Fall wird maximal der Obere Referenzwert angewendet, ohne dass das zusätzliche Kontingent von 2.900 kWh berücksichtigt wird. 

Zur Detailseite

Was ist der Sozialtarif (gestützter Preis)?  

Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.  

Zur Detailseite
Was ist der „obere Referenzwert“?  - Wien Energie