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Was ist der „obere Referenzwert“? 

Aktualisiert am 10.03.2026

Der obere Referenzwert ist ein marktbasierter Preis, der angibt, wie hoch der Energiepreis für begünstigte Haushalte maximal für den Verbrauch über 2.900 kWh hinaus sein darf. 

Er wird quartalsweise von der Regulierungsbehörde berechnet und veröffentlicht. 

Einfach erklärt: 
Der obere Referenzwert ist der Marktpreis, den begünstigte Haushalte für Strom über 2.900 kWh hinaus maximal zahlen müssen. 

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