Neue Strompreisbremse in Österreich: Was bisher bekannt ist
Die Bundesregierung plant eine neue Stromkostenbremse. Sie soll Haushalte entlasten, wenn die Strompreise stark steigen. Noch gilt die neue Regelung aber nicht. Wir erklären, was bisher bekannt ist und wie der neue Energiekrisenmechanismus funktionieren soll.
Neue Stromkostenbremse noch nicht in Kraft
Die Stromkostenbremse, auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt, hat in den Jahren 2022-2024 viele Haushalte in Österreich finanziell entlastet. Sie wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Energiekrise und die damit verbundenen Preissteigerungen eingeführt.
Mit 31. Dezember 2024 ist diese Unterstützung ausgelaufen. Seither zahlen Verbraucher*innen wieder den regulären Verbrauchspreis ihres Stromtarifs.
Nun soll es wieder eine Stromkostenbremse geben – allerdings in einer anderen Form. Die Bundesregierung hat einen neuen Energiepreis-Krisenmechanismus vorgestellt. Ziel ist es, Haushalte bei außergewöhnlich hohen Strompreisen zu entlasten. Anders als die frühere Stromkostenbremse würde die Förderung jedoch nicht automatisch dauerhaft gelten, sondern nur im Krisenfall aktiviert werden.
Wichtig: Dieser neue Strompreiskrisenmechanismus gilt derzeit noch nicht. Das geplante Gesetz dazu ist noch nicht beschlossen. Deshalb können sich einzelne Details noch ändern.
Was bedeutet das jetzt konkret? In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Infos zusammen.
1. Wie funktioniert die neue Strompreisbremse?
Geplant ist, dass der Strompreiskrisenmechanismus nicht dauerhaft gilt, sondern nur dann aktiviert wird, wenn die Strompreise über einen längeren Zeitraum außergewöhnlich stark steigen.
Für diesen Fall ist derzeit vorgesehen, dass:
- der Strompreis für einen Teil des Verbrauchs auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde netto begrenzt wird
- diese Förderung für bis zu 2.900 Kilowattstunden pro Jahr gilt
- Steuern, Abgaben und Netzentgelte weiterhin zusätzlich verrechnet werden
- variable Stromtarife von der Förderung ausgenommen sind
Nochmal zusammengefasst: Für bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Haushalt und Jahr soll der reine Energiepreis dann maximal 10 Cent pro kWh netto betragen. Steuern, Abgaben und Netzkosten kommen da aber noch zusätzlich dazu.
Die 2.900 Kilowattstunden entsprechen dem Jahresverbrauch eines durchschnittlichen österreichischen Haushalts. Wird der Mechanismus erst im Laufe eines Kalenderjahres aktiviert, reduziert sich das Kontingent von 2.900 kWh entsprechend. Das geförderte Kontingent wird also an die Dauer der Aktivierung angepasst.
Aber auch der restliche Verbrauch, der über die geförderte Menge von maximal 2.900 kWh hinaus geht, wird begrenzt. Aber nicht auf 10 Cent, sondern auf einen etwas höheren Referenzwert. Dieser obere Referenzwert ist ein marktbasierter Preis und wird quartalsweise von der Regulierungsbehörde berechnet und veröffentlicht.
Nach aktuellem Stand sollen variable Stromtarife nicht von der Förderung erfasst werden. Variable Tarife sind Stromtarife mit monatlicher oder stündlicher Preisanpassung. Ob man selbst einen variablen Tarif oder einen Tarif mit Fixpreis hat, sieht man im Kundenportal Meine Wien Energie.
Die Entlastung soll direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt werden. Nach aktuellem Stand ist ein eigener Antrag nicht notwendig.
Damit diese Entlastung überhaupt greift, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Es lohnt sich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich kann man die eigenen Teilbeträge im Meine Wien Energie Kundenkonto etwas erhöhen, um keine Nachzahlung zu riskieren.
Auch der Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann dabei helfen, die Mehrkosten abzufedern.
Eine gute Option: Das Angebot zu unserem OPTIMA Entspannt plus-Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie. Das kann man noch bis 30. September abschließen!
2. Wann wird der Strompreiskrisenmechanismus aktiviert?
Nach aktuellem Stand müssen dafür folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Großhandelspreise für Strom müssen über einen längeren Zeitraum über 165 Euro pro Megawattstunde liegen.
- Gleichzeitig muss der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte mindestens 16,5 Cent pro Kilowattstunde netto betragen.
Steigende Strompreise allein reichen also nicht aus. Der Strompreiskrisenmechanismus wird erst aktiviert, wenn die festgelegten Grenzen überschritten werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, soll laufend von der E-Control geprüft werden.
3. Wann tritt die Strompreisbremse in Kraft?
Das steht noch nicht fest.
Die neue Stromkostenbremse ist Teil eines neuen Energiepreis-Krisenmechanismus der Bundesregierung. Geplant ist, dass der Mechanismus ab 2027 zur Verfügung steht. Das Gesetz dazu muss allerdings erst beschlossen werden.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde im September 2026 in Begutachtung geschickt. Die genaue Ausgestaltung kann sich während des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.
Bis zur Aktivierung des Mechanismus gibt es keine neue Strompreisdeckelung. Haushalte bezahlen weiterhin den mit ihrem Energieanbieter vereinbarten Strompreis.
4. Für wen gilt die Strompreisbremse?
Die geplante Stromkostenbremse richtet sich an Haushaltskund*innen beziehungsweise Privatkund*innen.
Die Begrenzung der Stromkosten soll automatisch über die Stromrechnung berücksichtigt werden. Kund*innen müssen dafür also keinen eigenen Antrag stellen.
Für Unternehmen und andere Nicht-Haushaltskund*innen sind im aktuellen Entwurf des Energiepreis-Krisenmechanismus eigene Regelungen vorgesehen.
5. Was gilt bis zur neuen Stromkostenbremse?
Solange das Gesetz nicht beschlossen und der Energiekrisen-Mechanismus nicht aktiviert ist, gibt es für Haushalte keine neue Stromkostenbremse. Es gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Strompreis.
Deshalb lohnt es sich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich kann man die eigenen Teilbeträge im Meine Wien Energie Kundenkonto etwas erhöhen, um keine Nachzahlung zu riskieren.
Auch der Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann dabei helfen, die Mehrkosten abzufedern.
Eine gute Option: Das Angebot zu unserem OPTIMA Entspannt plus-Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie.
6. Unterstützung bei Zahlungsproblemen
Sollten Kund*innen Schwierigkeiten haben, ihre Strom- oder Erdgasrechnung zu begleichen, bietet Wien Energie verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an. Dazu zählen Ratenpläne und Zahlungsaufschübe, die individuell vereinbart werden können.
Für Menschen in sozialen Notlagen stellt Wien Energie in Zusammenarbeit mit Caritas, Volkshilfe, Obdach Wien/Fonds Soziales Wien, Wiener Hilfswerk, Licht ins Dunkel und dem Roten Kreuz Energie-Gutscheine in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung, um laufende Energiekosten oder Rückstände zu decken. Die Vergabe dieser Gutscheine erfolgt ausschließlich über die sozialen Einrichtungen, die auch die Anspruchsberechtigung prüfen.
Zusätzlich haben wir seit mehr als zehn Jahren eine eigene Ombudsstelle für Privatkund*innen in schwierigen Lebenslagen, um sie individuell zu beraten und gemeinsam Lösungen zu finden.
Für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gibt es außerdem den Sozialtarif. Das ist ein gesetzlich geregelter, vergünstigter Strompreis. Dieser kann aber nicht direkt bei Wien Energie beantragt werden! Hier haben wir alle Informationen zum Sozialtarif für Strom gesammelt.
Fazit
Die neue Stromkostenbremse ist derzeit noch nicht in Kraft. Geplant ist ein Energiepreis-Krisenmechanismus, der künftig bei außergewöhnlich hohen Strompreisen aktiviert werden kann. Für Haushalte soll der Arbeitspreis dann für ein Verbrauchskontingent von bis zu 2.900 kWh pro Jahr auf 10 Cent/kWh netto begrenzt werden.
Ob und wann die Stromkostenbremse tatsächlich aktiviert wird, hängt von der Entwicklung der Großhandels- und Haushaltspreise sowie vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Sobald es dazu neue Informationen gibt, wird dieser Beitrag aktualisiert.