Stromkostenbremse
Seit 2022 sorgte die Stromkostenbremse der Bundesregierung für eine Reduktion Ihres Verbrauchspreises. Diese Maßnahme endete mit 31.12.2024. Ab 1.1.2025 zahlen Sie den vollen Verbrauchspreis Ihres Strom-Tarifs.
Zusätzlich gab es für Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, auch den Stromkostenergänzungszuschuss. Dieser endete ebenfalls mit Dezember 2024.
Auf Ihrer Rechnung berücksichtigen wir den „Stromkostenzuschuss“ sowie den „Stromkostenergänzungszuschuss“ für den Verbrauch aus dem Jahr 2024 automatisch.

Stromkostenbremse bis 30. Juni 2024
Wie funktionierte es?
Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr wurde der Energiepreis mit maximal 30 Cent gefördert.
War Ihr Strompreis zum Beispiel 45 Cent/kWh netto, übernahm der Bund 30 Cent/kWh und Sie zahlen 15 Cent/kWh.
Wer hats bekommen?
Die Stromkostenbremse galt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
Wie hat man es bekommen?
Sie erhielten diese automatisch auf der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
Stromkostenbremse von 1.7. – 31.12.2024
Wie funktionierte es?
Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr wurde der Energiepreis mit maximal 15 Cent gefördert.
War Ihr Strompreis zum Beispiel 25 Cent/kWh netto, übernahm der Bund 15 Cent/kWh und Sie zahlten 10 Cent/kWh.
Wer hat es bekommen?
Die Stromkostenbremse galt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
Wie hat man es bekommen?
Sie erhielten diese automatisch auf der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
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