Stromkostenergänzungszuschuss
Ab 1. Dezember 2022 galt die Stromkostenbremse der Bundesregierung, ergänzt durch den Stromkostenergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen. Auch Haushalte mit Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft konnten davon profitieren.
Diese Maßnahme endete mit 31. Dezember 2024.
Auf Ihrer Rechnung berücksichtigen wir den „Stromkostenzuschuss“ sowie den „Stromkostenergänzungszuschuss“ für den Verbrauch aus dem Jahr 2024 automatisch.

Der Stromkostenergänzungszuschuss endete mit 31.Dezember 2024. Auf Ihrer Rechnung berücksichtigen wir den „Stromkostenergänzungszuschuss“ für den Verbrauch aus dem Jahr 2024 automatisch.
Die wichtigsten Infos zum Stromkostenergänzungszuschuss
Wer hat es bekommen?
Haushalte, in denen mehr als drei Personen zu bestimmen Zeiträume hauptgemeldet waren. Galt auch für Haushalte mit Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft.
Wie funktionierte es?
Ab der 4. Hauptgemeldeten Person bekam man einmalig 52,50 Euro/Person.
Die Abrechnung erfolgte automatisch über Wien Energie.Der Stromkostenergänzungszuschuss wurde bei der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung berücksichtigt.
Wann hat es bekommen?
Für den Zuschuss gelten unterschiedliche Zeiträume:
Haushalte: Der Zuschuss wird für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 gewährt.
Gewerbebetriebe sowie Land- und Forstwirtschaft: Der Zuschuss erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2025
Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf www.österreich.gv.at