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Wie setzen sich die Fernwärme-Teilbeträge beim amtlichen Preisbescheid zusammen?

Aktualisiert am 23.01.2026

Die neuen Teilbeträge setzen sich zusammen aus:

Außerdem berücksichtigen wir etwaige freiwillige und einmalige Rabatte. Damit versuchen wir sicherzustellen, dass die Summe Ihrer Teilbeträge den tatsächlichen Kosten Ihrer Jahresabrechnung entspricht.

Was ist überhaupt der amtliche Preisbescheid? Der Tarif der meisten Fernwärme-Kund*innen unterliegt dem amtlichen Preisbescheid. Hier wird der Preis per Bescheid von der Behörde festgelegt.

Tipp: Auf unseren Musterrechnungen erfahren Sie mehr zu den einzelnen Positionen Ihrer Wärme-Rechnung.

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Was ist der Preisbescheid?

Die meisten Fernwärme-Kund*innen unterliegen dem amtlichen Preisbescheid. Im Preisbescheid ist der Höchstpreis für Fernwärme festgelegt. Wer bestimmt diesen Preis? Der Preis wird per Bescheid von der Behörde festgelegt. Ändern sich z. B. die Erzeugungskosten, kann Wien Energie einen Antrag zur Anpassung des Preisbescheids beim Landeshauptmann von Wien stellen. Die Stadt Wien prüft den Antrag und tauscht sich dazu auch mit Interessensvertretungen, wie etwa Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer, aus. Nach positiver Prüfung wird der Preisbescheid ausgestellt.

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Wie viele Teilbeträge muss ich im Jahr/Monat/Quartal bezahlen?

Das hängt davon ab, ob Sie Strom/Gas oder Fernwärme beziehen und ob der Betrag per SEPA Lastschriftmandat oder Zahlschein bezahlt wird. Unterschiede gibt es in der Häufigkeit der Teilbeträge.

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