Wie setzen sich die Fernwärme-Teilbeträge beim amtlichen Preisbescheid zusammen?
Die neuen Teilbeträge setzen sich zusammen aus:
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Aktualisiert am 09.09.2025
Die meisten Fernwärme-Kund*innen unterliegen dem amtlichen Preisbescheid. Im Preisbescheid ist der Höchstpreis für Fernwärme festgelegt. Wer bestimmt diesen Preis? Der Preis wird per Bescheid von der Behörde festgelegt. Ändern sich z. B. die Erzeugungskosten, kann Wien Energie einen Antrag zur Anpassung des Preisbescheids beim Landeshauptmann von Wien stellen. Die Stadt Wien prüft den Antrag und tauscht sich dazu auch mit Interessensvertretungen, wie etwa Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer, aus. Nach positiver Prüfung wird der Preisbescheid ausgestellt.