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Wie ist der Ablauf?

Aktualisiert am 10.03.2026

Mit der Befreiung vom ORF-Beitrag informiert die ORF-Beitrags Service GmbH automatisch Wien Energie. Sie erhalten den Sozialtarif bis zu einem jährlichen Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Sie zahlen für die 2.900 kWh 6 Cent/kWh netto exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe.

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Kann sich durch den Sozialtarif der Abrechnungszeitraum ändern?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie derzeit monatliche Rechnungen auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erhalten, kann Ihr Stromlieferant bei Gewährung des Sozialtarifs auf eine Jahresabrechnung mit Teilzahlungsbeträgen umstellen. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung im ElWG: Mit der Gewährung des Sozialtarifs entfällt laut ElWG die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Abrechnung und Jahresabrechnung.

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Was ist der Sozialtarif (gestützter Preis)?  

Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.  

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Wie wird der Sozialtarif verrechnet, wenn ich den Energielieferanten wechsle? 

Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert dann den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif. 

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