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Wie hoch ist der Tarif in der Grundversorgung?

Aktualisiert am 01.07.2025

Grundversorgung für Strom und Erdgas beantragen:

Um die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechender Antrag gestellt und auch ein Grundversorgungsvertrag im Service Treff Spittelau unterschrieben werden.

Höhe des Grundversorgungstarifs:

Für Haushaltskund*innen, die in die Grundversorgung für Strom und Erdgas aufgenommen werden, gilt der Tarif, den die meisten unserer Kund*innen nutzen. Das sind der Strom-Tarif OPTIMA Entspannt plus und der Erdgas-Tarif OPTIMA Entspannt plus. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Kann sich die Höhe des Grundversorgungstarifs ändern?

Ja, auch der Tarif der Grundversorgung kann von Preisänderungen betroffen sein.

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Wie bekomme ich die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen angedacht, die aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Zahlungsschwierigkeiten, keinen regulären Energieliefervertrag für Strom und Erdgas mehr bekommen. Wenn Sie in die Grundversorgung aufgenommen werden, gelten der Strom-Tarif OPTIMA Entspannt plus und der Erdgas-Tarif OPTIMA Entspannt plus. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?

Die Grundversorgung ist für Haushaltskund*innen aus verschiedenen Gründen angedacht.

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