Privat
Wer ist anspruchsberechtigt für den Sozialtarif?
Aktualisiert am 10.03.2026
Eine gültige Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid) ist Voraussetzung für den gestützten Strompreis.
Zusätzlich muss der Antragsteller volljährig, mit Wohnsitz in Österreich gemeldet sein und das Haushaltsnettoeinkommen darf die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende.
Haben Sie aktuell noch keine Befreiung vom ORF-Beitrag, müssen Sie den Antrag direkt bei der ORF-Beitrags Service GmbH unter obs.at stellen. Diese Stelle entscheidet in weiterer Folge auch, ob Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen für den gestützten Strompreis erfüllen.
War diese Antwort hilfreich?