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Warum gibt es jetzt eine weitere Stromkostenbremse für Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft?

Aktualisiert am 02.06.2023

Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler. Dieser lautet auf das Lastprofil „Gewerbe“, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um auch diese Haushalte zu unterstützen, wurde das Stromkostenzuschussgesetz überarbeitet und eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.

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Was ist im Falle eines Wechsels des Stromlieferanten zu unternehmen?

Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.

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