Privat

Wer konnte den Antrag stellen?

Aktualisiert am 06.08.2025

Den Antrag konnte nur eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz stellen,

  • die Vertragspartner des Stromlieferanten ist oder
  • die den Haushaltsstrom über den Stromzählpunkt einer gewerblich bzw. land- und forstwirtschaftlich tätigen juristischen Person bezieht.
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Bis wann konnte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag konnte von 17.04. bis 31.05.2023 gestellt werden.

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Wie lange geht die Förderung?

Von 01.06.2023 bis zum 31.12.2024 wird die Stromkostenbremse bei der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung berücksichtigt.

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Was ist im Falle eines Wechsels des Stromlieferanten zu unternehmen?

Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.

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