Was ist im Falle eines Wechsels des Stromlieferanten zu unternehmen?
Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.