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Wann erhalte ich meine Schlussabrechnung für Fernwärme?

Aktualisiert am 06.03.2026

Die Schlussabrechnung umfasst den Zeitraum bis zum Ende Ihres Mietvertrags (gleichzeitig Ende Ihres Wärmeliefervertrags). Dabei ist wichtig, dass die Kündigung erst nach der Rückbestätigung durch die Hausverwaltung wirksam wird.
Die Schlussabrechnung selbst wird jedoch erst nach Abschluss des Verrechnungsjahres erstellt. Das Verrechnungsjahr endet bei der Heizperiodenabrechnung am 31. August und bei der Kalenderjahresabrechnung am 31. Dezember.
Nach diesem Zeitpunkt kann die Erstellung der Schlussabrechnung bis zu sechs Monate dauern. Aus verrechnungstechnischen Gründen kann die Schlussabrechnung jedoch nicht früher oder zwischendurch erstellt werden.

Beispiel: Endet Ihr Mietvertrag im Mai, erhalten Sie die Schlussabrechnung bei der Heizperiodenabrechnung frühestens nach dem 31. August und spätestens innerhalb von sechs Monaten danach.

Wichtig: Bitte schicken Sie unserem Kund*innenservice fristgerecht (spätestens drei Wochen vor dem Auszug) folgende Daten:

  • Kundennummer
  • Datum der Wohnungsrückgabe/Verkauf/Mietende
  • Neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung

Hinweis: Ihr Vertrag wird übernommen (zum Beispiel von der Hausverwaltung oder einer*einem neuen Mieter*in)? Dann vereinbaren Sie bitte mit den zuständigen Parteien, wer die notwendigen Daten übermittelt.

Eine Zwischenabrechnung ist bei Fernwärme nicht möglich.

Planen Sie gerade einen Umzug? Auf unserer Umzugsseite finden Sie alle wichtigen Informationen und Services rund um dieses Thema.

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