Privat

Ist die Wiener Energiekostenpauschale pro Haushalt oder pro Person?

Aktualisiert am 28.09.2022

Den Energiekostenzuschuss der Stadt Wien bekommt jede Person, die bezugsberechtigt ist. Bezugsberechtigt sind:

  • Bezieher*innen von Mindestsicherung
  • Bezieher*innen von Ausgleichszahlungen (Mindestpensionist*innen)
  • Bezieher*innen von Arbeitslosenleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe)
  • Bezieher*innen von Wohnbeihilfen

Aufgrund der besonderen Situation von Alleinerziehenden werden diese zusätzlich unterstützt und erhalten einen Zuschlag zur Energiekostenpauschale.

Sie wollen noch mehr über die Wiener Energieunterstützung Plus wissen? Wir haben alle Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst. Darüber hinaus finden Sie alle Infos zu den Energiekostenunterstützungs-Maßnahmen der Bundesregierung und der Stadt Wien auf unserer Seite zur Energiekostenunterstützung.

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Wer erhält die Energieunterstützung von Wien? | Wien Energie