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Ich ziehe in eine neue Wohnung ein – wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Aktualisiert am 17.04.2024

Für eine Ummeldung auf Ihren Namen ist eine Bestätigung der*die Eigentümer*in oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen und einen Termin zwecks Erstablesung mit Ihnen vereinbaren.

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