Ich ziehe in eine neue Wohnung ein - wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?
Für eine Ummeldung auf Ihren Namen ist eine Bestätigung der*die Eigentümer*in oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen und einen Termin zwecks Erstablesung mit Ihnen vereinbaren.
Zur Detailseite