Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.
Wie wird der Sozialtarif verrechnet, wenn ich den Energielieferanten wechsle?
Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert dann den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif.