Kann sich durch den Sozialtarif der Abrechnungszeitraum ändern?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie derzeit monatliche Rechnungen auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erhalten, kann Ihr Stromlieferant bei Gewährung des Sozialtarifs auf eine Jahresabrechnung mit Teilzahlungsbeträgen umstellen. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung im ElWG: Mit der Gewährung des Sozialtarifs entfällt laut ElWG die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Abrechnung und Jahresabrechnung.
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