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Gilt der Sozialtarif auch für Gas oder andere Energieformen?

Aktualisiert am 10.03.2026

Nein, dieser gilt ausschließlich für Strom. 

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Kann sich durch den Sozialtarif der Abrechnungszeitraum ändern?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie derzeit monatliche Rechnungen auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erhalten, kann Ihr Stromlieferant bei Gewährung des Sozialtarifs auf eine Jahresabrechnung mit Teilzahlungsbeträgen umstellen. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung im ElWG: Mit der Gewährung des Sozialtarifs entfällt laut ElWG die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Abrechnung und Jahresabrechnung.

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Bei dieser Aktion wird der Vertrag für mindestens 24 Monate abgeschlossen. Der Vorteilspreis von 19,90 EUR/Monat gilt dabei für die ersten 12 Monate. Danach zahlen Sie das reguläre Entgelt für diesen Tarif.

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