Privat
Aktualisiert am 10.03.2026
Nein, dieser gilt ausschließlich für Strom.
Er bleibt gültig, solange die Voraussetzungen insbesondere die Befreiung vom ORF-Beitrag erfüllt sind.
Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG. Vom Gesetz ausgenommen sind Studierende. Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt.
Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert dann den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif.