Privat

Was passiert mit dem Vertrag für Strom/Erdgas im Todesfall?

Aktualisiert am 10.06.2026

Unser Kund*innenservice hilft Ihnen gerne bei den nächsten Schritten weiter. Damit wir Sie gut unterstützen können, melden Sie sich bitte ehestmöglich mit folgenden Informationen bei uns:

  • Sterbedatum des*der Vertragspartner*in
  • Ansprechperson
  • sofern bereits bekannt: der*die zuständige Notar*in

Wenn die Verlassenschaft abgeschlossen ist, brauchen wir den Beschluss (Einantwortungsbeschluss - laut GV), um die Schlussabrechnung korrekt abzuwickeln.

Bitte geben Sie uns außerdem Bescheid, ob Sie den Vertag nur abmelden oder auch einen neuen Vertrag abschließen möchten.

Wohnung ist weiterhin bewohnt & Anlage soll eingeschalten bleiben: Geben Sie unserem Kund*innenservice für die Anmeldung auf die neue Person folgende Daten mit:

  • Zählerstände vom Tag der Wohnungsübernahme
  • Anschlussadresse
  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse (optional)

Im Anschluss senden wir Ihnen den Netznutzungs- und Energieliefervertrag zu.

Wohnung wird nicht mehr genutzt & Anlage soll abgeschaltet werden: Sobald wir die Daten der ehemaligen Vertragspartner*in erhalten haben (siehe oben), veranlassen wir die Abschaltung. Damit wir danach eine korrekte Schlussabrechnung erstellen können, benötigt der Netzbetreiber Wiener Netze GmbH Zutritt zu den Zählern.

Der*die Vertragspartner*in hat auch Fernwärme von uns bezogen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen: Fernwärme.

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