Privat

Was passiert mit dem Vertrag für Fernwärme im Todesfall?

Aktualisiert am 15.05.2026

Unser Kund*innenservice hilft Ihnen gerne bei den nächsten Schritten weiter. Damit wir Sie gut unterstützen können, melden Sie sich bitte ehestmöglich mit folgenden Informationen bei uns:

  • Sterbedatum des*der Vertragspartner*in
  • Ansprechperson
  • sofern bereits bekannt: der*die zuständige Notar*in

Wenn die Verlassenschaft abgeschlossen ist, brauchen wir den Beschluss (Einantwortungsbeschluss - laut GV), um die Schlussabrechnung korrekt abzuwickeln.

  • Wohnung wird vom Erben oder Verwandten übernommen: Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung, um die Mietrechtsübertragung oder Mietrechtsfortsetzung zu klären. Informieren Sie anschließend unseren Kund*innenservice, falls die Wohnung übernommen wird. Sie erhalten umgehend einen neuen Fernwärmevertrag.
  • Wohnung wird zurückgegeben: Bitte informieren Sie unseren Kund*innenservice über die Rückgabe. Sie bekommen daraufhin alle Information zu den weiteren Schritten.

Der*die Vertragspartner*in hat auch Strom von uns bezogen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen: Strom & Erdgas

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