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Wann und wie oft muss ich Teilbeträge bezahlen?

Aktualisiert am 09.01.2026

Wann sind Teilbeträge fällig?

Das hängt davon ab, ob Sie Strom/Gas oder Fernwärme beziehen. Unterschiede gibt es in der Häufigkeit der Teilbeträge.

Strom/Gas

Wenn Sie uns ein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben, dann buchen wir zehn Teilbeträge pro Jahr von Ihrem Bankkonto ab. Der erste Beitrag ist schon in Ihrer Jahresabrechnung enthalten.

Wenn Sie mit Zahlschein bezahlen möchten, erhalten Sie vier Teilbeträge pro Jahr. Auch hier ist der erste Teilbetrag in Ihrer Jahresabrechnung enthalten.

Fernwärme

Ganz gleich, ob Zahlschein oder SEPA-Lastschrift – bei der Fernwärme wird der Rechnungsbetrag auf sechs Teilbeträge pro Jahr aufgeteilt.

In allen Fällen finden Sie die exakte Höhe und den Zeitpunkt der Fälligkeit auf Ihrer Jahresabrechnung.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserem Blogbeitrag zum Thema Teilbeträge.

Wo finde ich die Höhe meiner Teilbeträge?

Die Höhe Ihrer Teilbeträge finden Sie zum Beispiel auch auf Ihren jeweiligen Online-Rechnungen, die Sie im Businesskund*innen Portal einsehen können.

Hinweis: Sie sind in Ihren Geschäftsräumlichkeiten neu eingezogen oder die Ablesung hat sich verzögert? Dann kann sich die Anzahl der Teilbeträge verringern. Wenn Sie zum Beispiel per 1. Juli ein neues Produkt anmelden, müssen Sie natürlich nur für das restliche Jahr Beiträge bezahlen.

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