Business
Wie kann ich meinen Strom- bzw. Gasvertrag auf die Nachmieter*innen ummelden?
Aktualisiert am 11.08.2025
Wird Ihr Geschäftslokal an neue Nachmieter*innen übergeben, ist eine direkte Übernahme Ihres Energieliefervertrages nicht möglich. Sie können uns aber jederzeit Ihre neue Adresse für die Zusendung Ihrer Endabrechnung über das Kontaktformular bekanntgeben.
Mehr Infos zur An- und Ummeldung finden Sie unter "Wie melde ich Strom und Gas an?".
Die Nachmieter*innen können den Energieliefervertrag auch gerne unter "Businesskund*in werden" abschließen.
Wichtig: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Das An- und Abmeldedatum muss in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie bei Abmeldungen die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen.
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