Ich ziehe in eine neue Geschäftsräumlichkeiten - wie kann ich Strom- bzw. Gasvertrag rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?
Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginn gemeinsam mit dem Eigentümer*innen beziehungsweise der Hausverwaltung den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle beteiligten Parteien sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen.
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