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Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich meinen Strom- bzw. Gasvertrag rechtzeitig auf meine Nachmieter*innen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Aktualisiert am 05.08.2025

Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginns gemeinsam mit dem Eigentümer*innen beziehungsweise der Hausverwaltung den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle beteiligten Parteien sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen. 

Infos, wo sich die Zählernummern von Strom und/oder Gas befinden, finden Sie in den FAQs „Wo finde ich den Stromzähler?“ und „Wo befindet sich der Gaszähler?„ oder wenden Sie sich bitte an unseren Kund*innenservice.  

Mehr Infos zur An- und Ummeldung finden Sie unter "Wie melde ich Strom und Gas an?"

Wichtig bei einem Umzug: Bitte beachten Sie beim An- und Abmelden die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Noch besser wär’s, Sie geben uns 4 Wochen im Voraus Bescheid.  

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