Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich meinen Strom- bzw. Gasvertrag rechtzeitig auf meine Nachmieter*innen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?
Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginns gemeinsam mit dem Eigentümer*innen beziehungsweise der Hausverwaltung den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle beteiligten Parteien sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen.
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