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Ich ziehe in eine neue Geschäftsräumlichkeiten – wie kann ich Strom- bzw. Gasvertrag rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Aktualisiert am 24.07.2024

Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginn gemeinsam mit dem Eigentümer*innen beziehungsweise der Hausverwaltung den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle beteiligten Parteien sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen.

Infos, wo sich die Zählernummern von Strom und/oder Gas befinden, finden Sie in den FAQs „Wo finde ich den Stromzähler?“ und „Wo befindet sich der Gaszähler?„ oder wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice.

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