Warum gibt es jetzt eine weitere Stromkostenbremse für Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft?
Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler. Dieser lautet auf das Lastprofil „Gewerbe“, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um auch diese Haushalte zu unterstützen, wurde das Stromkostenzuschussgesetz überarbeitet und eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.