Zusätzliche Unterstützungen der Bundesregierung
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen für Haushalte mit geringem Einkommen weitere Entlastungsmaßnahmen.

Netzkostenzuschuss
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, bekommen einen Netzkostenzuschuss. Dieser beträgt 75 Prozent der Systemnutzungsentgelte, die vom Netzbetreiber verrechnet werden – und ist auf maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Weicht der Abrechnungszeitraum ab, wird der Kostendeckel aliquot pro Tag ermittelt.
Voraussetzung: Der Haushalt muss von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (ORF-Beitrag) befreit sein.
Der Netzkostenzuschuss wurde bis 31.12.2024 verlängert.
Und so können Sie eine Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragen: Unter Befreiungsrechner – ORF Beitrag, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.