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Welche Preis-Bestandteile gibt es bei der Fernwärme?

Aktualisiert am 23.01.2026

Das hängt unter anderem von Ihrem Tarif ab. Die Fernwärmekosten setzen sich meistens so zusammen:

  • Grund- und/oder Leistungspreis
  • Arbeitspreis
  • Dienstleistungskosten

Der Grund- und/oder Leistungspreis sind die vom Verbrauch unabhängigen Fixkosten (= verbrauchsunabhängig). Diese sind auch dann zu bezahlen, wenn keine Wärme verbraucht wird. Das heißt: die verbrauchsunabhängigen Kosten sind für die Bereitstellung der Wärme zu bezahlen. Außerdem decken sie neben den Kosten für die Kraftwerks- und Leitungs-Infrastruktur auch deren Wartung und Betriebsführung. Der Grund- und/oder Leistungspreis der Fernwärme ist also vergleichbar mit der Grundgebühr bei einem Handyvertrag oder den Netzgebühren beim Strom.

Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig und entspricht somit den Kosten für die verbrauchte Wärme. Er wird in Euro pro Megawattstunde oder Cent pro Kilowattstunde angegeben.

Die Dienstleistungskosten enthalten dann u.a. folgende Leistungen: Bereitstellung, Wartung, Eichung sowie Tausch der Messgeräte, Erstellung von Akontovorschreibungen plus Jahresabrechnung und Beauskunftung.

Die Aufteilung von verbrauchsabhängigen bzw. verbrauchsunabhängigen Kosten ist im Heizkostenabrechnungsgesetz (= HeizKG) geregelt.

Optionale Preis-Bestandteile auf Ihrer Jahresabrechnung:

  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Sauna, Waschküche, Aufenthaltsraum), die je nach Wohnungsgröße auf alle Wohnungen verteilt werden.
  • Allgemeinkosten: Auf Wunsch der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers verrechnen wir Kalt- und Abwasserkosten aus gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räumen.
  • Abgaben und Steuern wie zum Beispiel die Energieabgabe und Umsatzsteuer.

Tipp: Auf unseren Musterrechnungen erfahren Sie mehr zu den einzelnen Positionen Ihrer Wärme-Rechnung.

Was bedeutet beheizbare Nutzfläche?

Als beheizbare Nutzfläche wird die gesamte Bodenfläche der jeweiligen Wohnung oder Räumlichkeit bezeichnet. Offene Loggien zählen nicht zur beheizbaren Nutzfläche. Außer sie sind gänzlich verbaut, auch wenn dort kein Heizkörper montiert ist.

Wer schickt mir die Jahresabrechnung?

Alle Kund*innen, die dem Preisbescheid unterliegen, erhalten die Jahresabrechnung direkt von uns.

Bei indexierten Tarifen kann uns die Eigentümerin oder der Eigentümer auf Wunsch beauftragen, die Wärmekosten für alle Wohnungen zu verrechnen. Das nennt man Dienstleistungsverrechnung.

Es kann aber auch sein, dass wir direkt mit den Großkund*innen verrechnen, die wiederum für die Weiterverrechnung an die Haushalte verantwortlich sind. In so einem Fall kommt die Rechnung von der jeweiligen Abrechnungsfirma.

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Fernwärme » Grundpreis, Leistungspreis, Arbeitspreis & Co erklärt