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Wie lange darf ich bei einer öffentlichen Ladestation von Wien Energie stehen?

Aktualisiert am 27.08.2026

Das Parken ist für die Dauer des Ladevorgangs erlaubt. Das bedeutet: Sie können dort stehen, solange Ihr Fahrzeug tatsächlich lädt und mit neuer Energie versorgt wird (= Ladevorgang). Zwischen 08:00 und 22:00 Uhr müssen Sie die Ladestation spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs verlassen – ansonsten drohen Parkstrafen der Stadt Wien.

Je nach Typ der Ladestation fällt nach bestimmten Anschlusszeiten ein Standzeitzuschlag an. Das stellt sicher, dass Ladestationen fairerweise nur zum Laden und nicht zum Parken genutzt werden.

Praktisches Erinnerungsservice: Als registrierte*r Kund*in in der Tanke Wien Energie-App bekommen Sie eine Push-Nachricht, sobald Ihr Ladevorgang abgeschlossen ist. Damit wissen Sie rechtzeitig, dass Sie den Stellplatz innerhalb von 15 Minuten für andere Nutzer*innen freigeben müssen.

Hinweis: Diese Regel gilt ebenso für Personen mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderungen nach § 29b StVO. Auch mit dem Ausweis darf der Platz nur fürs Laden und längstens 15 Minuten danach genutzt werden. Der Ausweis berechtigt jedoch zum Ein- und Aussteigen sowie zum Ein- und Ausladen von Hilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl.

Unerlaubtes Parken von Nicht-E-Fahrzeugen in den dafür gekennzeichneten E-Ladezonen ist verboten.

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Abhängig vom Typ der Ladestation fällt nach unterschiedlichen Anschlusszeiten ein Standzeitzuschlag an. Er stellt sicher, dass Ladestationen fairerweise nur zum Laden und nicht zum Parken danach genutzt werden. In der Regel sind marktübliche E-Autos an AC-Ladepunkten in rund drei Stunden bis zu 80% aufgeladen – wenn Ihre Ladeleistung nicht gedrosselt ist. An Fast-Ladestationen dauert das Tanken im Durchschnitt 33 Minuten. Daher fällt der Standzeitzuschlag bei City/Spot-Ladepunkten ab 5 Stunden, bei Parking-Ladepunkten ab 12 Stunden und bei DC-Ladepunkten ab 3 Stunden an. In der Nacht entfällt der Standzeitzuschlag an City & Spot Stationen.

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