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Warum fällt der Standzeitzuschlag nicht erst an wenn mein Auto vollgeladen ist?

Aktualisiert am 05.10.2023

Gemeinsam mit unseren Roamingpartnern bieten wir eine Vielzahl von Ladepunkten. Die technischen Voraussetzungen je Ladepunkt können sehr unterschiedlich sein. Deshalb gelten die Standzeitzuschläge flächendeckend gleich.

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Warum gibt es den Standzeitzuschlag bei den kWh-Tarifen?

Abhängig vom Typ der Ladestation fällt nach unterschiedlichen Anschlusszeiten ein Standzeitzuschlag an. Er stellt sicher, dass Ladestationen fairerweise nur zum Laden und nicht zum Parken danach genutzt werden. In der Regel sind marktübliche E-Autos an AC-Ladepunkten in rund drei Stunden bis zu 80% aufgeladen – wenn Ihre Ladeleistung nicht gedrosselt ist. An Fast-Ladestationen dauert das Tanken im Durchschnitt 33 Minuten. Daher fällt der Standzeitzuschlag erst ab 180 Min. bei AC- und bei DC-Ladepunkten ab 45 Min. an. In der Nacht entfällt der Standzeitzuschlag an City & Spot Stationen.

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Wie funktioniert der Standzeitzuschlag?

Um allen, die Laden wollen, das Laden zu ermöglichen, wird im kWh-Tarifmodell zusätzlich zu den geladenen Kilowattstunden ein Standzeitzuschlag auf Minutenbasis verrechnet.

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Wie lange darf ich bei einer öffentlichen Ladestation von Wien Energie stehen?

Das Parken ist für die Dauer des Ladevorgangs erlaubt. Das bedeutet: Sie können dort stehen, solange Ihr Fahrzeug tatsächlich lädt und mit neuer Energie versorgt wird (= Ladevorgang). Zwischen 08:00 und 22:00 Uhr müssen Sie die Ladestation spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs verlassen – ansonsten drohen Parkstrafen der Stadt Wien.

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