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Wie funktioniert der Standzeitzuschlag?

Aktualisiert am 06.08.2025

Um allen, die Laden wollen, das Laden zu ermöglichen, wird im kWh-Tarifmodell zusätzlich zu den geladenen Kilowattstunden ein Standzeitzuschlag auf Minutenbasis verrechnet. In der Regel sind marktübliche Fahrzeuge an AC-Ladepunkten in rd. drei Stunden auf bis 80% aufgeladen. Daher gewähren wir an unseren AC-Ladestationen mind. 180 Min. ohne Standzeit-Zuschlag und DC-Ladepunkten mind. 45 Min. ohne Standzeit-Zuschlag. Der Standzeit-Zuschlag schafft einen Anreiz die Ladestation zu verlassen und für andere Nutzer freizugeben.

Der Standzeitzuschlag setzt einen Anreiz, dass der Stellplatz verlassen wird und nachfolgende Nutzer*innen ebenso ungehindert Laden können - nach einer definierten Zeit:

  • An AC-Ladepunkten (Typ 2) wird der Standzeitzuschlag nach 180 Minuten Ladung verrechnet
  • an DC-Ladepunkten (CCS, CHAdeMO) nach 45 Minuten Ladung verrechnet
  • an Parking-Ladepunkten wird nach 480 Minuten Ladung verrechnet

Erfahrungsgemäß sind marktübliche Fahrzeuge bis 80% aufgeladen innerhalb der definierten Zeiten, so dass es zu keiner Verrechnung des Standzeitzuschlags erfolgt, wenn das Fahrzeug nach der Ladung entsprechend zeitnah abgesteckt wird. Ein Ladevorgang ist erst dann beendet wenn das Fahrzeug von der Ladestation abgesteckt wurde. Bitte machen Sie den Stellplatz im Sinne der Fairness nach beendeter Ladung für andere Nutzer*innen frei.

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Warum gibt es den Standzeitzuschlag bei den kWh-Tarifen?

Abhängig vom Typ der Ladestation fällt nach unterschiedlichen Anschlusszeiten ein Standzeitzuschlag an. Er stellt sicher, dass Ladestationen fairerweise nur zum Laden und nicht zum Parken danach genutzt werden. In der Regel sind marktübliche E-Autos an AC-Ladepunkten in rund drei Stunden bis zu 80% aufgeladen – wenn Ihre Ladeleistung nicht gedrosselt ist. An Fast-Ladestationen dauert das Tanken im Durchschnitt 33 Minuten. Daher fällt der Standzeitzuschlag erst ab 180 Min. bei AC- und bei DC-Ladepunkten ab 45 Min. an. In der Nacht entfällt der Standzeitzuschlag an City & Spot Stationen.

Warum fällt der Standzeitzuschlag nicht erst an wenn mein Auto vollgeladen ist?

Gemeinsam mit unseren Roamingpartnern bieten wir eine Vielzahl von Ladepunkten. Die technischen Voraussetzungen je Ladepunkt können sehr unterschiedlich sein. Deshalb gelten die Standzeitzuschläge flächendeckend gleich.

Was bedeutet die Indexierung für meinen verbrauchsbasierten Tarif (kWh-Tarif)?

Wir beschaffen laufend den Strom, der an unseren E-Ladestellen getankt werden kann. Der Preis ist dabei stark von der aktuellen Marktsituation abhängig. Mit der Indexierung bei unseren kWh-Tarifen bieten wir Preisstabilität für sechs Monate und passen zwei Mal im Jahr (zum 01.04. und 01.10.) unsere Tarife an. Diese Anpassung ist nach oben, aber auch nach unten möglich – je nachdem, wie sich die Marktlage entwickelt.

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