Privat
Wie wird mein Teilbetrag für Fernwärme berechnet, wenn ich umziehe?
Aktualisiert am 06.03.2026
Wenn Sie in eine andere Wohnung einziehen, kennen wir Ihren persönlichen Verbrauch dort noch nicht. Daher berechnen wir zuerst einen Durchschnittsbetrag laut den Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Dieser Durchschnittsbetrag (= vorläufiger Teilbetrag) setzt sich aus dem Durchschnittsverbrauch des Objekts und der Größe der beheizbaren Nutzfläche in m² zusammen.
Sobald wir genügend Verbrauchsdaten von Ihnen haben, können wir Sie genauer einstufen. In der Regel ist das nach einem vollständigen Verrechnungsjahr möglich. Dabei wirken sich mehrere Faktoren auf den Teilbetrag aus. Hier finden Sie alle Infos zum Teilbetrag.
Mit Ihrer Jahresabrechnung erhalten Sie die neuen Teilbeträge für die kommende Heizperiode. Die Teilbeträge sind alle zwei Monate fällig.
Kann ich meinen Teilbetrag ändern?
Ihre Teilbeträge für Strom/Erdgas oder Fernwärme können Sie schnell und einfach in Meine Wien Energie direkt unter “Teilbetrag ändern” anpassen.
Wichtig: Eine zu niedrige Einstufung kann zu einer Nachzahlung bei Ihrer Jahresabrechnung führen.