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Welche Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Energiekosten laufen mit Ende 2024 aus?

Aktualisiert am 05.08.2025

Mit Ende 2024 laufen folgende Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Energiekosten aus:

  • Die Stromkostenbremse
  • Die Senkung der Elektrizitätsabgabe wird aufgehoben. Wie hoch die Abgabe sein wird, ist noch nicht bekannt.
  • Die Erneuerbare Förderpauschale und der Erneuerbare Förderbeitrag werden wieder eingeführt. Wie hoch diese konkret sein werden, ist auch noch nicht bekannt.

Ihr Energieverbrauch im Jahr 2024 bleibt jedoch noch durch die Stromkostenbremse gedeckt.

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Ab 2025 wird der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis wieder vollständig verrechnet, da die Bundesregierung keinen Zuschuss mehr gewährt. Den aktuellen Verbrauchspreis in Cent/kWh finden Sie im Kundenportal Meine Wien Energie. Für den Stromverbrauch im Jahr 2024 bleibt die Stromkostenbremse noch erhalten. Zusätzlich wird die Senkung der Elektrizitätsabgabe aufgehoben, die Erneuerbare Förderpauschale und der Förderbeitrag werden wieder eingeführt, und die Netzkostenentgelte steigen. In welchem Ausmaß ist noch nicht bekannt.

Warum läuft die Stromkostenbremse aus?

Die Stromkostenbremse, die im Dezember 2022 beschlossen wurde, läuft Ende 2024 aus. Außerdem enden auch die Senkung der Elektrizitätsabgabe sowie das Aussetzen der Erneuerbaren Förderpauschale und des Erneuerbaren Förderbeitrags.
Da diese Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen wurden, liegt deren Fortführung außerhalb des Einflussbereichs von Wien Energie.

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) innerhalb von 365 Tagen gefördert (Bei weniger Tagen werden die Kilowattstunden aliquot berechnet). Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs von österreichischen Haushaltskund*innen. Gesetzlich ist Folgendes geregelt: Bis 30.6. wurden maximal 30 Cent/kWh gefördert, ab 1.7.2024 wurden laut Gesetz nur mehr maximal 15 Cent Zuschuss gewährt. Mindestens zahlen die Kund*innen einen Preis von 10 Cent/kWh, sofern ihr Tarif nicht darunter liegt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen, die Umsatzsteuer wird vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. Die Stromkostenbremse läuft mit Ende 2024 aus.

Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, wurden bis 30.6.2024 20 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 10 Cent/kWh.

Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, werden ab 01.07.2024 bis 31.12.2024 15 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 15 Cent/kWh.

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