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Was, wenn ich über mehrere Zählpunkte verfüge?

Aktualisiert am 28.10.2025

Wenn Sie sowohl einen Zählpunkt für Ihren Haushalt, als auch einen Zählpunkt für Ihren Betrieb haben, sollten Sie bereits von der Stromkostenbremse profitieren. In diesem Fall dürfen Sie das Grundkontingent „Gewerbe und Land-/Forstwirtschaft“ nicht zusätzlich beantragen. Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihnen bereits die Stromkostenbremse wirkt? Dann überprüfen Sie bitte Ihre Stromrechnung oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter wienenergie.at/kontakt.

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Warum gibt es jetzt eine weitere Stromkostenbremse für Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft?

Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler. Dieser lautet auf das Lastprofil „Gewerbe“, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um auch diese Haushalte zu unterstützen, wurde das Stromkostenzuschussgesetz überarbeitet und eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.

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Was ist im Falle eines Wechsels des Stromlieferanten zu unternehmen?

Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.

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Wie lange geht die Förderung?

Von 01.06.2023 bis zum 31.12.2024 wird die Stromkostenbremse bei der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung berücksichtigt.

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