Privat
Aktualisiert am 18.04.2023
Die Zählpunktnummer ist eine 31-stellige Nummer, die immer mit AT00100 beginnt. Die Nummer Ihres Zählpunkts finden Sie auf den Detailseiten Ihrer Stromrechnung. Mehr dazu finden Sie hier.
Wenn Sie sowohl einen Zählpunkt für Ihren Haushalt, als auch einen Zählpunkt für Ihren Betrieb haben, sollten Sie bereits von der Stromkostenbremse profitieren. In diesem Fall dürfen Sie das Grundkontingent „Gewerbe und Land-/Forstwirtschaft“ nicht zusätzlich beantragen. Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihnen bereits die Stromkostenbremse wirkt? Dann überprüfen Sie bitte Ihre Stromrechnung oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter wienenergie.at/kontakt.
Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler. Dieser lautet auf das Lastprofil „Gewerbe“, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um auch diese Haushalte zu unterstützen, wurde das Stromkostenzuschussgesetz überarbeitet und eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.
Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.