Privat

Ich möchte ein anderes Wärmemessgerät. Wie gehe ich vor?

Aktualisiert am 21.08.2026

Als einzelne Bewohner*in eines Mehrparteienhauses können Sie nicht selbst entscheiden, welches Fernwärmemessgerät in Ihrer Wohnung verwendet wird. In einem Wohnhaus muss überall die gleiche Messmethode eingesetzt werden – das ist über die ÖNORM EN 835 gesetzlich geregelt. Eine Mischung verschiedener Messarten ist nicht erlaubt.

Eine Änderung ist nur möglich, wenn sich alle Bewohner*innen dafür aussprechen und der/die Eigentümer*in der Wohnanlage zustimmt. Danach sind noch vertragliche Vereinbarungen mit Wien Energie notwendig. Wird auf Wärmezähler umgestellt, fallen nach dem Umbau zusätzliche Kosten für das Messgerät an.

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