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Ich möchte andere Wärmemessgeräte. Wie gehe ich vor?

Aktualisiert am 30.05.2022

Das einheitliche Messverfahren ist über die ÖNORM EN 835 geregelt. Diese besagt, dass in einer wirtschaftlichen Einheit (Wohnhausanlage) in allen Nutzungsobjekten (Wohnungen) die gleiche Messmethode angewendet werden muss. Eine Mischmessung ist nicht zulässig.

Wünschen alle Bewohner*innen einer Anlage die Änderung der Messmethode, ist das nur mit Zustimmung des Eigentümers und nach Vertragsverhandlungen mit Wien Energie GmbH möglich. Nach einem Umbau auf Wärmezähler wird ein Messpreis verrechnet.

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