Privat

Ich habe noch einen gebundenen Vertrag – kann ich trotzdem den Lieferanten wechseln?

Aktualisiert am 05.08.2025

Innerhalb der gebundenen Frist können Sie keinen Anbieterwechsel für Strom/Erdgas durchführen. Die Mindestvertragslaufzeit im Privatkundenbereich und für Kleinunternehmer*innen beträgt 1 Jahr. Wenn Sie ausziehen, hat diese Bindung aber keine Auswirkung.

Doch bevor Sie gehen, besuchen Sie doch unsere Informationsseite zu Kündigung im Hilfe und Kontakt Bereich.

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