Privat

Ich habe noch einen gebundenen Vertrag – kann ich trotzdem den Energieanbieter wechseln?

Aktualisiert am 10.06.2026

Nein, innerhalb der gebundenen Frist ist leider keinen Anbieterwechsel für Strom und/oder Erdgas möglich. Die Mindestvertragslaufzeit im Privatkundenbereich und für Kleinunternehmer*innen beträgt 1 Jahr. Wenn Sie ausziehen, hat diese Bindung aber keine Auswirkung.

Wenn Sie bereits Kund*in bei uns sind, können Sie in unserem Tarifempfehler für Strom und Erdgas prüfen, ob ein günstigerer Tarif für Sie verfügbar ist. Ein Tarifwechsel ist bei uns auch innerhalb einer laufenden Vertragsbindung möglich, wenn Sie wieder einen Tarif mit Bindung wählen.
Wichtig: Sie können aber nicht aus einer bestehenden Bindung in einen Tarif ohne Bindung wechseln.

Bei einem ungebundenen Vertrag können Sie unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist jederzeit Ihren Anbieter wechseln.

Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie im Hilfe und Kontakt Bereich.

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