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Aktualisiert am 01.12.2025
Wenn durch Trockenlegungsgeräte ein einmaliger Mehrverbrauch entsteht, kann sich das auf Ihre nächste Jahresabrechnung auswirken und Ihre künftigen Teilbeträge erhöhen.
Was können Sie tun? Bitte melden Sie Ihren einmaligen Mehrverbrauch bei unserem Kund*innenservice. Auf Ihren Wunsch werden die Teilbeträge nicht erhöht. Gerne stellen wir Ihnen eine Kostenaufstellung für den entstandenen Mehrverbrauch aus. Mehr zum Thema Trockenlegung nach einem Wasserschaden können Sie in unserem Blog nachlesen.